Beschreibung
Bonbonniere gefüllt mit 15 Pralinen aus dem aktuellen Sortiment;
Pralinenmischung gefüllt (Sachbezeichnung)
Nettofüllmenge: 180g
€ 18,00
Bonbonniere gefüllt mit 15 Pralinen aus dem aktuellen Sortiment;
Pralinenmischung gefüllt (Sachbezeichnung)
Nettofüllmenge: 180g
Dunkle Schokolade (Kakaomasse, Zucker, Kakaobutter,Emulgator: Sojalecithin, natürliche Vanille), Milchschokolade (Zucker, Kakaobutter, Vollmilchpulver, Kakaomasse, Emulgator: Sojalecithin, natürliche Vanille), Weiße Schokolade (Zucker, Kakaobutter, Vollmilchpulver, Emulgator: Sojalecithin, natürliche Vanille), Nussnougat (Zucker, Haselnusskerne – 38%, Kakaomasse, Kakaobutter, Emulgator: Sojalecithin), Marzipan (Mandeln, Zucker, Wasser, Invertzuckersirup), Obers, Marillenschnaps, Tresternschnaps, Eierlikör (Eier, Weinbrand, Zucker) Butter, Honig (Kakao 38% mindestens)
1. Gemäß Anhang V Z 19 der Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 (kurz: LMIV) sind „Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben“, von der ab 13. Dezember 2016 für verpackte Lebensmittel geltenden verpflichtenden Nährwertkennzeichnung nach Art. 9 Abs. 1 lit. l LMIV ausgenommen.
…
5. Im Hinblick auf Erwägungsgrund 39 LMIV können sich Erzeuger von kleinen
Mengen bäuerlicher Produkte, deren Vertrieb im Fernabsatz nur regional und
punktuell erfolgt, ebenso wie Handwerksbetriebe, die einen in dieser Weise
eingeschränkten Fernabsatz nachzuweisen vermögen, auf die Ausnahme in Anhang V
Z 19 beziehen.
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